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Wohin Ihre Kinder ausgehen dürfen Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zugang zu Jugenddiscotheken, welche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe betrieben werden. Der Besuch in kommerziellen Discos ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Umgang mit Alkohol und Drogen Jugenddiscotheken arbeiten eng mit dem Jugendamt und dem Ordnungsamt zusammen. Es werden strikte Ausweis- und Taschenkontrollen durchgeführt. Beim Kauf von alkoholischen Getränken wird immer ein Ausweis verlangt. Jugendliche, bei denen der Verdacht besteht, dass sie bereits vor dem Betreten unserer Einrichtung Alkohol konsumiert haben, müssen sich, um Einlass zu bekommen, vor Betreten des Pop Inn einem Alkoholtest, wie ihn die Polizei durchführt, unterziehen lassen. Wissentlich und nachweislich alkoholisierte Jugendliche haben keinen Zutritt. Wo mein Kind feiern darf In Berlin gibt es nur wenige Discos, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe betrieben werden. In Steglitz-Zehlendorf ist das POP INN die einzige Jugenddisco. Das POP INN hat die Sondergenehmigung, Jungendlichen ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr Einlass zu gewähren. Träger der Jugendhilfe Die Träger der Jugendhilfe werden als solches durch das Land Berlin anerkannt, wenn Mitarbeiter die Jugendlichen intensiv begleiten, das Angebot für Jugendliche nicht zu teuer ist, und die Anbieter kein Gewinnaugenmerk haben. Die Auszeichnung ist für Eltern damit eine Garantie, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind.
Einige Discotheken in Berlin haben zwar eine Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe, aber halten sich nicht an die Gesetzesvorlagen. Sie können sich über das Jugendschutzgesetz auf dieser Website informieren oder den Gesetzestext herunterladen. Nur so können sie feststellen, welche Discotheken sich an das Jugendschutzgesetz halten, und welche nicht! |
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