Eltern-Info-Karte (PDF) Jugendschutzgesetzt (PDF)


Wohin Ihre Kinder ausgehen dürfen

Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zugang zu Jugenddiscotheken, welche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe betrieben werden. Der Besuch in kommerziellen Discos ist erst ab 16 Jahren erlaubt.

Umgang mit Alkohol und Drogen

Jugenddiscotheken arbeiten eng mit dem Jugendamt und dem Ordnungsamt zusammen. Es werden strikte Ausweis- und Taschenkontrollen durchgeführt. Beim Kauf von alkoholischen Getränken wird immer ein Ausweis verlangt. Jugendliche, bei denen der Verdacht besteht, dass sie bereits vor dem Betreten unserer Einrichtung Alkohol konsumiert haben, müssen sich, um Einlass zu bekommen, vor Betreten des Pop Inn einem Alkoholtest, wie ihn die Polizei durchführt, unterziehen lassen. Wissentlich und nachweislich alkoholisierte Jugendliche haben keinen Zutritt.

Wo mein Kind feiern darf

In Berlin gibt es nur wenige Discos, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe betrieben werden. In Steglitz-Zehlendorf ist das POP INN die einzige Jugenddisco. Das POP INN hat die Sondergenehmigung, Jungendlichen ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr Einlass zu gewähren.

Träger der Jugendhilfe

Die Träger der Jugendhilfe werden als solches durch das Land Berlin anerkannt, wenn Mitarbeiter die Jugendlichen intensiv begleiten, das Angebot für Jugendliche nicht zu teuer ist, und die Anbieter kein Gewinnaugenmerk haben. Die Auszeichnung ist für Eltern damit eine Garantie, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind.

Einige Discotheken in Berlin haben zwar eine Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe, aber halten sich nicht an die Gesetzesvorlagen. Sie können sich über das Jugendschutzgesetz auf dieser Website informieren oder den Gesetzestext herunterladen. Nur so können sie feststellen, welche Discotheken sich an das Jugendschutzgesetz halten, und welche nicht!

Nichtraucherschutzgesetz

In Einrichtungen, wo sich Jugendliche unter 18 Jahren aufhalten, darf seit dem 01. Januar 2008 nicht mehr geraucht werden - auch nicht in separaten Raucherräumen.
In Jugenddiscotheken darf grundsätzlich nicht geraucht werden!

Der Jugendschutz

In der Jugenddiscothek POP INN wird das Jugendschutzgesetz zu 100% eingehalten. Wir arbeiten eng mit Präventionsbehörden zusammen und kontrollieren den Alkoholkonsum der Besucher vor- und während des Aufenthalts. Das Angebot der alkoholischen Getränke für Jugendliche ab 16 Jahren beschränkt sich auf Bier, Sekt und weinhaltige Getränke. Natürlich wird im POP INN nicht geraucht und es gibt keinen Raucherraum. Sie können also beruhigt sein, wenn Ihre Kinder bei uns Party machen!

 

Hätten Sie´s gewußt?



Testen Sie selbst, wie
fit Sie im Bezug auf das
Jugendschutzgesetz
sind!